Unsere AGB´s
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Lea Wagner CL-Eventservice
§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Lea Wagner CL-Eventservice (nachfolgend „CL-Eventservice“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Die aktuelle Version der AGB ist unter www.cl-eventservice.de abrufbar.
2. Mit Vertragsabschluss zwischen CL-Eventservice und dem Kunden über die Lieferung und Vermietung von Geräten, Ausrüstungen, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen gelten diese AGB als akzeptiert.
3. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von CL-Eventservice schriftlich bestätigt wurden. Ein Verzicht auf die Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle Angebote von CL-Eventservice sind unverbindlich. Erst mit der schriftlichen Bestätigung eines Auftrags (Auftragsbestätigung per E-Mail oder Brief) durch CL-Eventservice kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
2. Vereinbarungen, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail oder Brief). Telefonische Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.
3. Bei Übergabe der Mietgegenstände, ist die Vorlage eines Personalausweises, oder eines anderen geeigneten Ausweisdokuments erforderlich.
§3 Preise und Zahlungen
1. Die angegebenen Preise sind freibleibend und können bis zum Vertragsabschluss geändert werden.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis spätestens bei Mietbeginn als Vorkasse fällig. Bei gesonderter Vereinbarung kann eine Zahlung bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung erfolgen.
3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist CL-Eventservice berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Der Kunde trägt zudem die durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten (z. B. Mahngebühren, Anwaltskosten).
§4 Veranstaltungsort
1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Eventuelle GEMA-Gebühren sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.
2. Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen befahrbar ist. Falls Sondergenehmigungen erforderlich sind, trägt der Kunde die Verantwortung für deren Einholung.
3. Änderungen des Veranstaltungsorts sind CL-Eventservice spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung von CL-Eventservice.
4. Der Kunde stellt die notwendige Stromversorgung sicher und trägt die hierfür anfallenden Kosten.
§5 Rücktritt und Änderungen
1. CL-Eventservice ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erfüllung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse unmöglich wird.
2. Bei einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Entschädigungssätze:
- 14 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswertes,
- 10 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Auftragswertes,
- weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Auftragswertes.
Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass CL-Eventservice ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. CL-Eventservice behält sich vor, Mietgegenstände durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen.
§6 Sorgfaltspflichten des Kunden
1. Der Kunde schützt die Mietobjekte vor Diebstahl, Witterungseinflüssen und unsachgemäßem Gebrauch, auch durch Dritte. Eine Versicherung wird empfohlen.
2. Werden Generatoren genutzt, muss der Kunde sicherstellen, dass diese ausreichend dimensioniert sind und Stromschwankungen durch einen Stabilisator ausgeglichen werden.
3. Die genutzten Stromversorgungen sind entsprechend der gültigen Normen und Vorschriften abzusichern und zu dimensionieren. Ebenso ist die Verwendung eines RCD´s vorgeschrieben.
4. Der Kunde trägt die Kosten für etwaige behördliche Genehmigungen, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung notwendig werden.
§7 Mietobjekte
1. Die Mietobjekte bleiben Eigentum von Lea Wagner CL-Eventservice.
2. Mit der Entgegennahme durch den Mieter / Veranstalter (wenn Personal von CL-Eventservice die Mietobjekte aufstellt, ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung) gelten die Mietobjekte als mangelfrei übergeben.
3. Fällt ein Gerät aufgrund einer technischen Ursache während der Veranstaltung aus, haftet CL-Eventservice nur, wenn dies auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. CL-Eventservice wird nach Möglichkeit jedoch für einen geeigneten Ersatz sorgen.
4. Die Anlagen und Geräte sind aus Kostengründen durch CL-Eventservice nicht versichert. Aus diesem Grund obliegen dem Mieter / Veranstalter besondere Sorgfaltspflichten. Der Mieter / Veranstalter hat sicherzustellen, dass keine fremden/unberechtigten Personen Zugang zu den Mietobjekten haben. Ebenso sind die Mietobjekte vor Umwelteinflüssen, insbesondere vor Regen und Feuchtigkeit zu schützen.
5. Der Mieter/Veranstalter haftet für Schäden oder Verluste der Mietobjekte, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft. Die Haftung ist auf den Zeitwert des jeweiligen Objekts begrenzt.
6. Die Weitergabe der Mietobjekte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von CL-Eventservice zulässig.
7. Werden Mietobjekte nicht in ordnungsgemäßem, sauberem Zustand zurückgegeben, kann CL-Eventservice eine Reinigungspauschale erheben (25 €/Stunde).
8. Schäden durch unsachgemäße Stromversorgung, Feuchtigkeit oder äußere Einwirkungen fallen in die Verantwortung des Mieters/ Veranstalters.
9. Der Mieter / Veranstalter hat für die Sicherheit der Gäste zu sorgen. Hängende Geräte, Stative, Lautsprecher, Traversen, usw. sind entsprechend, wenn noch nicht von CL-Eventservice selbst ausgeführt, von ihm zu sichern.
10. Zusätzlich zu diesen AGB sind die mit der Vermietung ausgehändigten Sicherheitsbestimmungen für die gemieteten Geräte einzuhalten.
§8 Haftungsausschluss für Schäden durch Nutzung der Mietgegenstände
1. Lea Wagner CL-Eventservice haftet nicht für Schäden an Personen oder Gegenständen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der vermieteten Ton-, Licht- und Veranstaltungstechnik entstehen, sofern diese auf eine unsachgemäße Bedienung, einen fehlerhaften oder unsicheren Aufbau durch den Mieter oder Dritte, eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung, übermäßige Lautstärke oder die Missachtung von Sicherheits- oder Bedienhinweisen zurückzuführen sind.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände vor und während der Nutzung auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und für einen sicheren Betrieb Sorge zu tragen. Die Haftung von Lea Wagner CL-Eventservice ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
3. Die Nutzung der Technik erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter stellt Lea Wagner CL-Eventservice von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Mietgegenstände resultieren, soweit Lea Wagner CL-Eventservice nicht selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
§9 Personal von CL-Eventservice
1. CL-Eventservice haftet nicht für Folgeschäden aufgrund des Ausfalls von Personal, sofern dieser unverschuldet eintritt (z.B. durch Krankheit oder Unfall).
§10 Rückgabe der Mietobjekte
1. Die Mietobjekte müssen zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden.
2. Erfolgt die Rückgabe verspätet, fallen Tagesmieten gemäß der aktuellen Preisliste an. Pauschalpreise gelten in diesem Fall nicht mehr.
3. Über abhandengekommene Geräte muss CL-Eventservice unverzüglich informiert werden. Besteht Verdacht auf Diebstahl, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
4. Die Rücknahme der Geräte erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer folgenden technischen Überprüfung. Sollten Schäden erst bei der technischen Überprüfung (bis zu 24 Stunden nach Rückgabe der Mietobjekte) festgestellt werden, so hat der Mieter / Veranstalter die Kosten für festgestellte Schäden binnen 14-Tagen nach der Benachrichtigung zu begleichen.
§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.